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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die privatärztlichen Leistungen der Cureal
Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich und Struktur des Behandlungsverhältnisses
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Behandlungsverträge zwischen der

Senalit Pharma GmbH, handelnd unter der Bezeichnung „Cureal“,
Leopoldstraße 171a, 80804 München
– nachfolgend „Cureal“ –

und ihren Patientinnen und Patienten.
(2) Cureal betreibt eine privatärztliche Praxis und erbringt ärztliche Leistungen sowohl vor Ort als auch im Rahmen telemedizinischer Behandlungen.
(3) Cureal ist keine Vermittlungsplattform und kein Marktplatz für ärztliche Leistungen. Vertragspartner der ärztlichen Leistungen ist ausschließlich Cureal.
(4) Soweit im Rahmen einer Behandlung ein Rezept ausgestellt wird, kommt ein etwaiger Vertrag über Arzneimittel ausschließlich zwischen dem Patienten und der jeweils ausgewählten Apotheke zustande. Cureal wird insoweit nicht Vertragspartner des Arzneimittelvertrages.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Patienten finden keine Anwendung, es sei denn, Cureal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages ist die ärztliche Beratung und Behandlung nach den anerkannten fachlichen Standards.
(2) Cureal schuldet keinen bestimmten Behandlungserfolg. Die medizinische Behandlung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Wissenschaft und im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit.
(3) Die Ausstellung von Rezepten, insbesondere von Betäubungsmitteln oder cannabisbasierten Arzneimitteln, stellt keine eigenständige geschuldete Hauptleistung dar. Ein Anspruch auf Ausstellung eines bestimmten Rezeptes, einer bestimmten Dosierung oder einer bestimmten Sorte besteht nicht.
(4) Cureal ist berechtigt, Art und Umfang der angebotenen Leistungen anzupassen, soweit
• gesetzliche oder berufsrechtliche Änderungen dies erforderlich machen,
• medizinische Standards oder Leitlinien angepasst werden,
• regulatorische Änderungen im Bereich Telemedizin oder Cannabis eintreten,
• technische oder organisatorische Gründe eine Anpassung erforderlich machen.
(5) Änderungen nach Absatz (4) dürfen den Kern der vertraglich geschuldeten ärztlichen Leistung nicht unzumutbar einschränken.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung eines Termins.
(2) Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Patient eine verbindliche Anfrage auf Abschluss eines Behandlungsvertrages ab.
(3) Der Behandlungsvertrag kommt zustande:
• durch ausdrückliche Terminbestätigung durch Cureal, oder
• spätestens durch tatsächlichen Beginn der ärztlichen Behandlung.
(4) Automatisch generierte Eingangsbestätigungen stellen noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.
(5) Bei telemedizinischen Leistungen kommt der Behandlungsvertrag spätestens mit Beginn der Videosprechstunde zustande.
(6) Sofern eine Vorauszahlung vorgesehen ist, kommt der Vertrag spätestens mit Zahlungseingang zustande.

§ 4 Technische Voraussetzungen und Systemverantwortung bei Telemedizin
(1) Die Inanspruchnahme telemedizinischer Leistungen setzt eine stabile Internetverbindung sowie ein für Video- und Audioübertragung geeignetes Endgerät mit funktionsfähiger Kamera, Mikrofon und Lautsprecher voraus.
(2) Der Patient ist für die Funktionsfähigkeit seiner technischen Infrastruktur sowie für eine ausreichende Internetverbindung eigenverantwortlich.
(3) Cureal schuldet keine individuelle technische Einrichtungshilfe und keine Kompatibilität mit bestimmten Hard- oder Softwarekonfigurationen des Patienten.
(4) Cureal stellt die telemedizinische Verbindung bis zum Übergabepunkt an das öffentliche Kommunikationsnetz ordnungsgemäß bereit. Eine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder der Infrastruktur Dritter besteht nicht.
(5) Cureal haftet nicht für Verbindungsabbrüche, Übertragungsstörungen oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
(6) Sofern eine telemedizinische Behandlung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann, ist Cureal berechtigt, den Termin abzubrechen und neu zu terminieren.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Cureal ist bemüht, die telemedizinischen Systeme im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder störungsfreie Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
(2) Cureal ist berechtigt, Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Datenintegrität erforderlich ist.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb üblicher Behandlungszeiten durchgeführt, insbesondere in den Abend- oder Nachtstunden (z. B. zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr).
(4) In dringenden Fällen, insbesondere zur Behebung sicherheitsrelevanter Störungen oder zur Umsetzung behördlicher oder gesetzlicher Anforderungen, ist Cureal berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung Systemanpassungen oder vorübergehende Abschaltungen vorzunehmen.
(5) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit begründen keine Schadensersatzansprüche, soweit Cureal kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Patienten
(1) Der Patient ist verpflichtet, sämtliche für die Behandlung relevanten Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu machen. Dies gilt insbesondere für:
• Vorerkrankungen,
• psychiatrische oder suchtrelevante Erkrankungen,
• laufende Medikation,
• frühere Cannabisverordnungen,
• bestehende Abhängigkeitserkrankungen.
(2) Der Patient ist verpflichtet, Änderungen seines Gesundheitszustandes oder sonstiger für die Behandlung relevanter Umstände unverzüglich mitzuteilen.
(3) Zugangsdaten zu etwaigen Online-Systemen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Der Patient verpflichtet sich, verschriebene Arzneimittel ausschließlich bestimmungsgemäß und eigenverantwortlich zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, ein Weiterverkauf oder sonstiger Missbrauch ist untersagt.
(5) Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten, bei falschen oder unvollständigen Angaben, bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung oder bei unangemessenem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden oder Ärzten ist Cureal berechtigt,
• die Behandlung abzulehnen oder zu beenden,
• weitere Verordnungen zu verweigern,
• den Zugang zu telemedizinischen Leistungen zu sperren.
(6) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Cannabis-spezifische Regelungen
(1) Die Verordnung von cannabisbasierten Arzneimitteln erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer ärztlich festgestellten medizinischen Indikation unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, berufsrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften.
(2) Ein Anspruch auf Erstverordnung, Folgeverschreibung oder bestimmte Dosierungen, Wirkstoffkonzentrationen oder Sorten besteht nicht.
(3) Art, Sorte, Wirkstoffgehalt, Darreichungsform, Dosierung sowie Dauer der Behandlung unterliegen ausschließlich der ärztlichen Therapiefreiheit.
(4) Die Verordnung setzt eine eigenverantwortliche und wahrheitsgemäße Mitwirkung des Patienten voraus. Unvollständige oder unrichtige Angaben können zum Ausschluss der Behandlung führen.
(5) Der Patient ist verpflichtet, insbesondere psychiatrische Vorerkrankungen, Suchterkrankungen oder sonstige Kontraindikationen vollständig offenzulegen.
(6) Cureal ist berechtigt, eine Verordnung abzulehnen, zu ändern oder zu beenden, wenn:
• medizinische Gründe entgegenstehen,
• neue anamnestische Erkenntnisse bekannt werden,
• Zweifel an der Indikation bestehen,
• Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung vorliegen,
• regulatorische oder gesetzliche Änderungen eintreten.
(7) Cureal übernimmt keine Haftung für Lieferverfügbarkeiten, Sortimentsänderungen, Preisänderungen oder Lieferzeiten von Apotheken oder Herstellern.
(8) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 8 Anspruchsausschluss hinsichtlich Verordnungen
(1) Aus einer Terminbuchung, einer vorangegangenen Behandlung oder aus früheren Verschreibungen ergibt sich kein Anspruch auf Ausstellung eines bestimmten Rezeptes, einer bestimmten Dosierung oder einer bestimmten Sorte.
(2) Die Entscheidung über die Ausstellung, Änderung oder Beendigung einer Verordnung erfolgt ausschließlich im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit und stellt eine höchstpersönliche medizinische Ermessensentscheidung dar.
(3) Ein Anspruch auf Fortsetzung einer begonnenen Medikation besteht nicht.
(4) Cureal ist berechtigt, eine Verordnung insbesondere dann zu verweigern oder zu beenden, wenn:
• medizinische Gründe entgegenstehen,
• neue anamnestische Erkenntnisse vorliegen,
• Zweifel an der Indikation bestehen,
• Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung bestehen,
• gesetzliche oder regulatorische Änderungen eintreten.
(5) Gesetzliche Rechte des Patienten bleiben unberührt.

§ 9 Therapiefreiheit und Beendigung des Behandlungsverhältnisses
(1) Die ärztliche Behandlung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit gemäß § 630a BGB sowie unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben.
(2) Cureal ist berechtigt, ein Behandlungsverhältnis aus sachlichem Grund zu beenden, sofern dadurch keine akute medizinische Gefährdung des Patienten entsteht.
(3) Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:
• gestörtem Vertrauensverhältnis,
• falschen oder unvollständigen Angaben,
• Verstoß gegen Mitwirkungspflichten,
• Verdacht auf missbräuchliche Verwendung verschriebener Arzneimittel,
• aggressivem oder unangemessenem Verhalten gegenüber Mitarbeitenden oder Ärzten,
• Wegfall der medizinischen Indikation,
• regulatorischen oder gesetzlichen Änderungen.
(4) In nicht dringenden Fällen wird Cureal dem Patienten eine angemessene Übergangsfrist zur anderweitigen ärztlichen Versorgung einräumen.
(5) Gesetzliche Notfallbehandlungspflichten bleiben unberührt.

§ 10 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sofern keine individuelle Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ getroffen wurde.
Soweit auf der Website oder in sonstigen Informationsmaterialien konkrete Beträge genannt sind, handelt es sich um regelmäßig anfallende Vergütungshöhen auf Grundlage der GOÄ. Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der im Einzelfall erbrachten Leistungen.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Behandlung, soweit keine Vorauszahlung vereinbart wurde.
(3) Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Cureal ist berechtigt, vor Durchführung der Behandlung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(5) Gerät der Patient in Zahlungsverzug, ist Cureal berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Cureal ist berechtigt, bei ausstehenden Forderungen weitere Behandlungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückzustellen, sofern keine akute medizinische Notlage vorliegt.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Patient kann gegen Forderungen von Cureal nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Patient nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Behandlungsverhältnis stammt.
(3) Zwingende gesetzliche Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 12 Einsatz von Subunternehmern und technischen Dienstleistern
(1) Cureal ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete Dritte (z. B. IT-Dienstleister, Hosting-Anbieter, Abrechnungsdienstleister oder technische Plattformbetreiber) einzusetzen.
(2) Der Einsatz solcher Dienstleister begründet kein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten und dem jeweiligen Dienstleister.
(3) Cureal bleibt auch bei Einschaltung Dritter für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Hauptleistung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(4) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Mit externen Dienstleistern werden – soweit erforderlich – Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 13 Höhere Gewalt und regulatorische Änderungen
(1) Cureal ist von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von Cureal liegen und auch bei Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:
• Naturereignisse, Epidemien, Pandemien
• behördliche Maßnahmen oder Anordnungen
• Gesetzesänderungen
• Änderungen berufsrechtlicher Vorgaben
• technische Störungen öffentlicher Netze
• Ausfälle von IT-Infrastruktur
• Streik oder rechtmäßige Aussperrung
• Lieferengpässe bei Arzneimitteln
• regulatorische Änderungen im Bereich Cannabis oder Telemedizin
(3) Bei Eintritt eines solchen Ereignisses ist Cureal berechtigt, Leistungen anzupassen, vorübergehend auszusetzen oder einzustellen, soweit dies erforderlich ist.
(4) Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, das Behandlungsverhältnis außerordentlich zu beenden.

§ 14 Haftung
(1) Cureal haftet unbeschränkt:
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
• bei Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) ist die Haftung von Cureal auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Behandlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, angestellten Ärzten, Mitarbeitenden sowie Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 15 Dokumentation, Datenverfügbarkeit und Haftung bei Datenverlust
(1) Cureal führt die gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation gemäß § 630f BGB und bewahrt diese im Rahmen der gesetzlichen Fristen auf.
(2) Cureal setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff zu schützen.
(3) Trotz Anwendung angemessener technischer Sicherheitsmaßnahmen kann ein vollständiger Schutz vor Datenverlust nicht garantiert werden.
(4) Eine Haftung für Datenverlust ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 16 Widerrufsrecht bei Fernbehandlung
(1) Sofern der Behandlungsvertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Online-Buchung, Telefon oder Videosprechstunde) geschlossen wird, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 312c ff. BGB.
(2) Der Patient hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Behandlungsvertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Patient
Senalit Pharma GmbH (Cureal)
Leopoldstraße 171a, 80804 München

E-Mail: info@cureal.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(4) Wenn der Patient diesen Vertrag widerruft, hat Cureal alle Zahlungen, die Cureal vom Patienten erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es werden keine zusätzlichen Entgelte berechnet.
(5) Hat der Patient verlangt, dass die Behandlung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Patient Cureal einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Leistungen entspricht.
(6) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:
• der Patient ausdrücklich verlangt hat, dass Cureal mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
• der Patient bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und
• Cureal die Leistung vollständig erbracht hat.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung, Gerichtsstand
(1) Cureal ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Cureal nimmt jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren über diese Plattform teil.
(3) Ist der Patient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
(4) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 18 Sprache und anwendbares Recht
(1) Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen bereitgestellt werden, dient die deutsche Fassung ausschließlich als maßgebliche und rechtsverbindliche Version.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleibt die Anwendung zwingender verbraucherschützender Vorschriften dieses Staates unberührt.

§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.