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Führerschein und Cannabis-Therapie: Kennen Sie Ihre Rechte, bevor die Behörde entscheidet
Als Patient dürfen Sie grundsätzlich Auto fahren, das Medikamentenprivileg schützt Sie. Doch bei einer Polizeikontrolle, einem Schreiben der Führerscheinstelle oder einer MPU-Anordnung zählen Fristen und Formulierungen. Unsere spezialisierten Rechtsexperten ordnen Ihren Fall per Video ein, damit Sie wissen, was zu tun ist.
Spezialisierte RechtsexpertenVerkehrs-, Führerschein- und Cannabisrecht
Per Video, deutschlandweitKein Kanzleibesuch, kein Anfahrtsweg
Bevor Fristen ablaufenBehördenschreiben rechtzeitig prüfen lassen
Klarer Preis: 199 €Ersteinschätzung ohne versteckte Kosten
Vier Situationen, in denen jeder Tag zählt
Die meisten Verfahren gegen Cannabis-Patienten beginnen unspektakulär: mit einer Kontrolle oder einem Brief. Was Sie in den ersten Tagen tun oder versäumen, stellt die Weichen für alles Weitere.
Polizeikontrolle mit positivem THC-Test
Ein Schnelltest schlägt auch bei bestimmungsgemäßer Einnahme an. Was Sie in dieser Situation sagen und was nicht, entscheidet oft über den weiteren Verlauf. Häufig folgt eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, manchmal ein Strafverfahren.
Post von der Führerscheinstelle
Die Behörde fordert eine Stellungnahme oder ein ärztliches Gutachten (§ 11 FeV) und setzt eine Frist. Reagieren Sie nicht oder falsch, darf die Behörde auf fehlende Fahreignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.
MPU-Anordnung erhalten
Bei Cannabis-Patienten muss die Behörde einen gestuften Weg einhalten, in der Regel zuerst über ein ärztliches Gutachten (§ 14 FeV). Nicht jede MPU-Anordnung ist rechtmäßig. Ob Ihre angreifbar ist, zeigt der rechtliche Blick auf den Einzelfall.
Ihr Rezept wird angezweifelt
Rezepte aus reinen Online-Fragebögen erkennen Behörden und Gerichte häufig nicht als Grundlage des Medikamentenprivilegs an. Jetzt kommt es auf Ihre Therapie-Dokumentation und die richtige Argumentation an.
Eine frühe Ersteinschätzung ist günstiger als jeder Fehler im Verfahren.
Ja, Sie dürfen als Patient grundsätzlich fahren
Die gute Nachricht zuerst: Eine ärztlich begleitete Cannabis-Therapie und Autofahren schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen stimmen und dass Sie wissen, wo die Grenzen liegen.
Das Medikamentenprivileg (§ 24a Abs. 4 StVG) stellt klar: Stammt Ihr THC-Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich verordneten Arzneimittels, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, auch oberhalb des allgemeinen Grenzwerts.
Ärztlich begleitete Therapie: Ein Arzt hat eine Diagnose gestellt und Ihnen Cannabis für einen konkreten Krankheitsfall verordnet.
Bestimmungsgemäße Einnahme: Sie halten Dosierung, Form und Einnahmezeiten ein und fahren nur, wenn Sie sich fahrtüchtig fühlen.
Lückenlose Dokumentation: Diagnose, Therapieplan, Dosierung und Verlauf sind festgehalten und im Ernstfall belegbar.
Unter 21 oder Probezeit
Hier gilt ein generelles Cannabis-Verbot am Steuer (§ 24c StVG). Auch für Patienten gibt es zwar eine Ausnahme, die Einordnung ist aber besonders heikel und gehört vorab ärztlich und rechtlich geklärt.
Alkohol und Mischkonsum
Für alle Cannabis-Patienten gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Mischkonsum entwertet das Medikamentenprivileg und ist einer der häufigsten Wege in die MPU.
Aber: In der Praxis werten manche Fahrerlaubnisbehörden regelmäßigen Cannabis-Konsum trotz Verordnung als Eignungszweifel (Anlage 4 FeV) und fordern Gutachten an. Genau an dieser Stelle wird aus einer Therapie ein Verfahren, und aus einer Frage eine Frist.
Als Patient dürfen Sie ans Steuer. Sorgen Sie dafür, dass es dabei bleibt.
Rechtsberatung für Cannabis-Patienten
Zwischen Medikamentenprivileg, Fahrerlaubnisverordnung und Behördenpraxis liegt genau die Grauzone, in der Patienten Fehler machen: Sie antworten der Behörde zu schnell, zu spät oder mit den falschen Worten. Sie gehen unvorbereitet in ein Gutachten. Oder sie ignorieren ein Schreiben, weil sie sich im Recht fühlen.
Die rechtliche Ersteinschätzung setzt vor diesen Fehlern an. Ein auf Verkehrs- und Cannabisrecht spezialisierter Rechtsexperte sieht sich Ihre Situation an, prüft Schreiben und Fristen und sagt Ihnen klar, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und welche Sie unterlassen sollten.
Das Gespräch findet per Video statt, deutschlandweit und ohne Kanzleibesuch. Sie buchen online einen Wunschtermin, so wie Sie bei Cureal auch einen Arzttermin buchen.
Wenn Ihr Fall danach mehr braucht, etwa eine Vertretung gegenüber der Behörde oder in einem Verfahren, besprechen Sie das weitere Vorgehen und die Konditionen direkt mit dem Rechtsexperten.
Rechtliche Ersteinschätzung
199 € pro Beratung
Videotermin mit einem spezialisierten Rechtsexperten
Die Beratung wird von unabhängigen, spezialisierten Rechtsexperten erbracht. Cureal organisiert Terminbuchung und Abwicklung, erbringt selbst keine Rechtsdienstleistung.
In drei Schritten zur Ersteinschätzung
1
Termin online buchen
Sie wählen einen Wunschtermin und buchen die Rechtsberatung bequem online, genauso wie einen Arzttermin bei Cureal.
2
Unterlagen bereitlegen
Rezept, Therapie-Unterlagen und sämtliche Schreiben von Polizei oder Behörde inklusive Fristen. Je vollständiger, desto konkreter die Einschätzung.
3
Videotermin mit dem Rechtsexperten
Sie besprechen Ihren Fall, bekommen eine klare Einordnung und wissen danach, welche Schritte jetzt anstehen und welche Fehler Sie vermeiden.
Zwei Rechtsexperten, ein Schwerpunkt: Ihr Führerschein
Die Beratung erbringen zwei unabhängige Rechtsexperten, die ihre Leistung über Cureal anbieten. Beide sind auf die Schnittstelle von Straßenverkehrsrecht und Medizinalcannabis spezialisiert.
Verkehrsrecht und Führerscheinrecht
Fahrerlaubnisverfahren · MPU · Bußgeld- und Strafsachen
Ihr Ansprechpartner für alles, was von Polizei und Fahrerlaubnisbehörde kommt: Kontrollen, Anhörungen, Gutachten-Anordnungen, MPU und Entzugsverfahren.
Ihr Ansprechpartner für die Rechtslage rund um Medizinalcannabis: Anerkennung Ihrer Verordnung, Dokumentationsfragen und die Argumentation gegenüber Behörden.
Die persönlichen Profile unserer Rechtsexperten stellen wir Ihnen an dieser Stelle in Kürze vor.
Medizin und Recht greifen ineinander
Ihre stärkste Position in jedem Verfahren ist eine sauber dokumentierte Therapie. Genau die bekommen Sie bei Cureal: echte Ärzte in München, Stuttgart und an weiteren Standorten deutschlandweit, keine anonymen Fragebögen.
Lückenlose Therapie-Dokumentation: Diagnose, Therapieplan, Dosierung und Verlauf
Ärztliche Bescheinigungen und Gutachten auf Wunsch, etwa für Kontrollen und Behörden
Feste Ansprechpartner, die Ihre Krankengeschichte kennen und im Ernstfall Auskunft geben können
Und jetzt neu: rechtliche Beratung durch spezialisierte Rechtsexperten, gebucht über dieselbe Plattform
Ja, grundsätzlich schon. Das Medikamentenprivileg (§ 24a Abs. 4 StVG) schützt Patienten, deren THC-Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich verordneten Arzneimittels stammt. Voraussetzung ist eine ärztlich begleitete, dokumentierte Therapie, und dass Sie nicht tatsächlich fahruntüchtig sind. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gelten Sonderregeln, außerdem gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Das Medikamentenprivileg in § 24a Abs. 4 StVG besagt: Überschreitet Ihr THC-Wert den allgemeinen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt.
Es schützt aber nicht bei tatsächlicher Fahruntüchtigkeit, auffälligem Fahrverhalten oder Mischkonsum. Dann greifen Strafrecht (§ 316 StGB) und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen unabhängig vom Rezept.
Ein Schnelltest kann auch bei bestimmungsgemäßer Einnahme positiv ausfallen. Sie müssen Ihre Therapie nicht ungefragt offenlegen. Werden Sie gezielt gefragt, zeigen Sie Rezept und ärztliche Bescheinigung vor.
Häufig meldet die Polizei den Vorfall trotzdem an die Fahrerlaubnisbehörde, die dann ein Verfahren zur Prüfung Ihrer Fahreignung einleiten kann. Spätestens wenn Post von der Behörde kommt, lohnt sich eine rechtliche Ersteinschätzung.
Nehmen Sie das Schreiben ernst und beachten Sie die gesetzte Frist. Reagieren Sie nicht oder nicht fristgerecht, darf die Behörde auf fehlende Fahreignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.
Ob die Anordnung überhaupt rechtmäßig ist, welche Fragen das Gutachten klären darf und wie Sie am besten antworten, sollte vor Ablauf der Frist rechtlich geprüft werden. Genau dafür ist die Ersteinschätzung gedacht.
Die Behörde darf bei Cannabis-Patienten nicht pauschal eine MPU anordnen. Der vorgesehene Weg führt in der Regel zuerst über ein ärztliches Gutachten. Eine MPU kommt insbesondere in Betracht bei Hinweisen auf Missbrauch, Mischkonsum, früherem illegalem Konsum oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Nicht jede Anordnung ist rechtmäßig. Ob Ihre angreifbar ist und wie Sie sich sinnvoll verhalten, klärt der Blick auf den Einzelfall.
Genau hier liegt ein großes Risiko: Behörden und Gerichte erkennen Rezepte, die ohne echten Arztkontakt allein per Fragebogen ausgestellt wurden, häufig nicht als Grundlage des Medikamentenprivilegs an. Entscheidend sind eine individuelle Diagnose, eine konkrete Dosierungsanweisung und eine dokumentierte ärztliche Begleitung.
Bei Cureal sprechen Sie deshalb immer mit einem echten Arzt, in der Praxis oder per Video, und Ihre Therapie wird lückenlos dokumentiert.
Sie erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Falls per Video: Prüfung Ihrer Situation und vorhandener Behördenschreiben, Einordnung von Fristen, Gutachten- und MPU-Anordnungen sowie eine klare Empfehlung für Ihre nächsten Schritte.
Die Beratung wird von unabhängigen, spezialisierten Rechtsexperten erbracht. Cureal organisiert Terminbuchung und Abwicklung. Wenn Ihr Fall eine weitergehende Vertretung braucht, vereinbaren Sie diese direkt mit dem Rechtsexperten.
Ihr aktuelles Rezept, Unterlagen zu Ihrer Therapie (Diagnose, Dosierung, Verlauf), sämtliche Schreiben von Polizei oder Fahrerlaubnisbehörde inklusive Datum und Fristen sowie eine kurze Chronologie der Ereignisse. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto konkreter kann der Rechtsexperte Ihren Fall einschätzen.
Lassen Sie Ihren Fall einordnen, bevor Fristen ablaufen
Rechtliche Ersteinschätzung per Video für 199 €, durch spezialisierte Rechtsexperten. Und wenn Sie noch keine Cannabis-Therapie haben: Im ärztlichen Erstgespräch klären wir, ob eine Therapie für Sie infrage kommt.